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Das Schulsystem in der Bundesrepublik im Hinblick auf Nachhilfe

Beschreibung: Lehrer Lämpel

 

Also lautet ein Beschluß:
Daß der Mensch was lernen muß.
Nicht allein das Abc
Bringt den Menschen in die Höh,
Nicht allein im Schreiben, Lesen
Übt sich ein vernünftig Wesen;
Nicht allein in Rechnungssachen
Soll der Mensch sich Mühe machen;
Sondern auch der Weisheit Lehren
Muß man mit Vergnügen hören.

aus „Max und Moritz“ – Eine Bubengeschichte in sieben Streichen von Wilhelm Busch.

Deutschland verfügt über eines der besten Schulsysteme der Welt. Traditionell hat schulische Bildung und Ausbildung in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert in der Gesellschaft.

Die meisten Schulabgänger in Deutschland verfügen über einen mittleren Schulabschluss bzw. einen Realschulabschluss. Direkt dahinter liegen die Hauptschulabschlüsse oder auch die allgemeine Hochschulreife. Trotz der allgemeinen, zehnjährigen Schulpflicht und dem sehr differenzierten Bildungssystem in Deutschland verließen im Jahr 2008 aber über 7% der Schüler die Schule ohne Abschluss – das sind etwa 64.918 Schülerinnen und Schüler. Dabei weisen die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hamburg und Sachsen-Anhalt eine sehr viel höhere Quote auf als zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Der stetige Anstieg von Schulabgängern ohne Abschluss ist auf Wandel von gesellschaftlichen Werten zurückzuführen. Eltern haben immer weniger Einfluss auf ihre Kinder. Einerseits dadurch, dass sie durch Arbeitslosigkeit und schlechter Bildung kaum Vorbild ihrer Kinder sein können, andererseits, dass sich gesellschaftliche Werte verlagern.

Die Politik möchte dem entgegenwirken und führte im Norden Deutschlands ab 2007 und jetzt auch in südlicheren Bundesländern ein neues Schulkonzepte im Sekundabereich I ein, das Gemeinschaftsschulkonzept.

Ein Markenhandy oder Designerkleidung zu tragen hat bei vielen Jugendlichen einen höheren Stellenwert, als einen guten Schulabschluss zu erreichen.

Dieser Trugschluss rächt sich im weiteren Leben, da der Arbeitsmarkt in Deutschland nur sehr gut ausgebildete Menschen benötigt.

Nachfolgend möchte ich das mehrstufige Bildungssystem in der Bundesrepublik vorstellen.

 

Gliederung des deutschen Schulsystems

Das Bildungssystem in Deutschland ist in vier bzw. fünf Stufen gegliedert; die ersten drei davon bilden das Deutsche Schulsystem:

1. Primarbereich: Grundschule

2. Sekundarbereich I : Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule

3. Sekundarbereich II: Gymnasiale Oberstufe oder berufsbildende Schule

4. Tertiärbereich: Hochschulen, Berufsakademien, Fachakademien und Fachschulen

5. Quartärbereich: Private und berufliche Weiterbildung nach der Berufsausbildung

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Sowohl die Primarstufe als auch die Sekundarstufe I müssen von allen deutschen Bundesbürgern durchlaufen werden. Sie bilden die sogenannte Schulpflicht. Die nachfolgenden Stufen stellen Optionen zur weiteren Qualifikation dar. Außerdem besteht in Deutschland die Möglichkeit, vor der Primarstufe einen Kindergarten zu besuchen oder eine andere Form der Frühkindlichen Bildung zu genießen.

In der Bundesrepublik gibt es kein einheitliches Schulgesetz. Das Grundgesetz regelt in Artikel 5 und 7 nur allgemeine Grundsatzfragen wie die staatliche Schulaufsicht, die Garantie der Privatschulfreiheit und den Religionsunterricht. Für die weitere Organisation und Gestaltung sind allein die einzelnen, teilweise voneinander abweichenden Schulgesetze der Bundesrepublik maßgebend. Um ein Mindestmaß einer Einheitlichkeit zu sichern, haben sich die Kulturminister der Bundesländer 1948 zur Ständigen Konferenz der Kulturminister zusammengeschlossen, deren Beschlüsse nur einen empfehlenden Charakter haben.
Die Schulpflicht beginnt nach Vollendung des sechsten Lebensjahrs. Nach der Regelung der Länder müssen Kinder und Jugendliche mindestens 12 Jahre die Schule besuchen, unter bestimmten Voraussetzungen können auch Volljährige, die sich in der Berufsausbildung befinden, schulpflichtig sein. Jugendliche, die nach 9 Schuljahren nicht (mehr) in eine Vollzeitschule gehen, müssen die Berufsschule besuchen.
Der Besuch der öffentlichen allgemeinen Schulen ist kostenlos. Die Lernmittel werden den Schülerinnen und Schülern zum Teil kostenlos überlassen, teils ausgeliehen. In einigen Bundesländern müssen die Eltern für die Beschaffung der Lernmittel bezahlen.

Geschichtlicher Abriss des deutschen Schulsystems
Die ersten Schulen auf deutschem Boden waren mittelalterliche Lateinschulen. Im Spätmittelalter, dank der Reformation, entstanden die ersten deutschsprachigen Schulen. So entstanden in den Städten neben den größeren Dom- und Klosterschulen an städtischen Pfarrkirchen Schulen, deutsche Schreibschulen in Verantwortung der Kommunen, sogenannte Winkelschulen für bürgerliche Kinder sowie Buchhaltungsschulen. Im evangelischen Schulwesen galt es, den Kindern das Lesen der Bibel beizubringen. Spezielle Standesschulen kamen auf, etwa als Ritterakademien. Erst ab dem 18. Jahrhundert erfassten die Schulen zunehmend alle Kinder in Stadt und Land, wobei auch Berufsschulen (gewerbliche Sonntagsschulen und gewerbliche Fortbildungsschulen) vorkamen.

Der wichtigste Meilenstein in der Entwicklung des Schulwesens war die allgemeine Schulpflicht. Nach einigen kleineren Territorien wurde sie zwar für ganz Preußen 1763 gesetzlich eingeführt, aber nur langsam in den Volksschulen durchgesetzt. In den deutschen Universitäten und in den höheren Schulen wurden etwa seit 1800 neuhumanistische Reformen eingeleitet. Daneben entstanden Mittel- bzw. Realschulen die zur Mittleren Reife führten. Auch die ersten Technischen Hochschulen (Technische Universität Braunschweig 1745, Universität Karlsruhe, RWTH Aachen) wurden gegründet.

In der Weimarer Republik wurde mit der Reichsschulkonferenz 1920 die obligatorische vierklassige Grundschule innerhalb der Volkschule eingeführt. Diese Form des Bildungssystems blieb im Dritten Reich trotz ideologischer Einflussnahme bis 1945 weitgehend erhalten.

1949 wurde im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland den Bundesländern die Bildungshoheit im Kulturföderalismus bestätigt. Zu Anfang waren sie vorsichtig bemüht, das regional noch sehr unterschiedliche Schulsystem einheitlicher zu gestalten. Dagegen wurde das Bildungssystem der DDR von 1949-1990 strikt zentralistisch und auf der ideologischen Grundlage des Marxismus-Leninismus geregelt.

Intensive Reformdiskussionen ließen unter anderem den Deutschen Bildungsrat entstehen, dessen Struktur für das deutsche Bildungs- und Erziehungswesen maßgebend wurde. Die Bund-Länder-Kommission für Bildungs- und Forschungsförderung legte 1973 den ersten Bildungsbericht vor, auf dessen Grundlage der Auf- und Ausbau des Bildungswesens stattfinden sollte. Er ging aber schon bei der Verabschiedung im parteipolitischen Streit vor allem um die Gesamtschule unter. Bei der Integration der neuen ostdeutschen Bundesländer nach 1990 wurden die westdeutschen Strukturen weitgehend auf den Osten übertragen. Erst Ende der 1990er Jahre rückte das Thema der Bildung wieder in den Vordergrund, was vor allem auf schlechte Ergebnisse in internationalen Vergleichsstudien (zum Beispiel PISA) zurückzuführen ist.

Struktur
. Elementarstufe: In Deutschland besuchen die Kinder ab drei Jahren den Kindergarten (Elementarstufe). Der Besuch ist freiwillig.
. Primarbereich: Umfasst die ersten vier Schuljahre in der Grundschule (oder bereits in der Förderschule). In einigen Ländern gibt es auch eine sechsjährige Grundschule oder eine schulartunabhängige Orientierungsstufe in der 5. und 6. Klasse, die bereits zur Sekundarstufe I zählen.
. Sekundabereich I: Führt zum Haupt- oder Realschulabschluss oder zur Voraussetzung in die gymnasiale Oberstufe und ist in Haupt-, Realschule und Gymnasium gegliedert oder in einer Gesamtschule integriert.
. Sekundabereich II: Beginnt nach dem Sekundarbereich I als gymnasiale Oberstufe oder als berufsbildende Schule. Im verkürzten Gymnasium (G8) gilt die 10. Klasse bereits als Teil der Sekundarstufe II.
. Tertiabereich: Beginnt nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und ist in Hochschulen und Berufsakademien angesiedelt.
. Quartärbereich: Tritt in Form von privater und beruflicher Weiterbildung nach der Berufsausbildung in Erscheinung.
2.1 Elementarstufe
Kindergarten: Seit dem 1.August 1996 hat jedes drei- bis sechsjährige Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Kindergärten haben den Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab drei Jahre bis zum Schuleintritt. Für den Besuch des Kindergartens werden Elternbeiträge erhoben, deren Höhe in der Regel am Einkommen der Eltern orientiert ist.
In der Regel besuchen die Kinder den Kindergarten nur vormittags. Nur in wenigen Bundesländern, meist in den neuen, gibt es Einrichtungen mit einer Ganztagsbetreuung. In allen Bundesländern gibt es Krippen, in denen Säuglinge und Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr betreut werden. In einigen Bundesländern gibt es zwischen Kindergarten und Schule noch zwei weitere Institutionen: die Vorklassen für schulreife, aber noch nicht schulpflichtige Kinder und die Schulgärten für schulpflichtige, aber noch nicht schulreife Kinder.

2.2 Primarstufe
Grundschule: In der Regel kommen die Kinder im Alter von sechs Jahren in der Grundschule. Sie umfasst im Allgemeinen vier Jahren, in Berlin und Brandenburg sechs Jahre. Auch hier gibt es einige Gymnasien mit 5. Klassen und Schulsuche mit so genannten "Schnellläuferklassen". In den meisten Ländern erhalten die Kinder in den beiden ersten Schuljahren keine Zensuren, sondern eine Leistungsbewertung in Form eines Berichts. Lerndefizite sollen durch Fördermaßnahmen, nicht durch Wiederholung des ganzen Schuljahres kompensiert werden. Daneben ist die Grundschule die erste pflichtmäßige Sozialisationsinstanz außerhalb der Familie. Der Unterricht konzentriert sich auf Deutsch und Mathematik und wird durch weitere Lernbereiche ergänzt wie: Sachkunde, Musik und Religionsunterricht. Es gibt noch kein Schulfachprinzip, jeder Lehrer kann im Prinzip alles unterrichten. Im Jahr 2002-2003 besuchten 3.1 Millionen Kinder eine Grundschule. Seit 1997 sinkt die Zahl der Schülerinnen und Schüler. Dieser Trend wird mindestens bis 2015 anhalten.

2.3 Sekundabereich I: Nach den gemeinsamen Jahren in der Grundschule wechseln die Schülerinnen und Schüler in eine andere allgemein bildende Schule im Sekundabereich I. Die Klassen 5 und 6 sind eine Phase besonderer Orientierung für den weiteren Bildungsgang mit seinen fachlichen Schwerpunkten. Die Entscheidung darüber, welche der weiterführenden Schularten nach der Grundschule besucht wird, orientiert sich nach den schulischen Leistungen des Kindes bzw. nach der Empfehlungen der Grundschule, sowie an dem Wunsch der Eltern.

2.3.1 Hauptschule: Rund 1,1 Millionen Kinder besuchten 2002/2003 im Anschluss an die Grundschule die Hauptschule. Sie vermittelt ihren Schülerinnen und Schüler eine grundlegende allgemeine Bildung einschließlich künstlerischer und politischer Bildung, sowie Körpererziehung. Nach dem Abschluss der Hauptschule können die Schüler weiterhin eine duale Berufsausbildung unternehmen, die ihnen den Weg zu vielen Ausbildungsberufen in Handwerk und Industrie öffnet.

2.3.2 Realschule: Die Realschule steht zwischen Hauptschule und Gymnasium. Im Jahre 2002/2003 besuchten rund 1,3 Millionen Kinder diese Schulform. Sie umfasst eine weitere allgemeine Bildung. Sie umfasst in der Regel sechs Jahre 5.-l0. Klasse und führt zu einem mittleren Schulabschluss, der weiterhin zum Eintritt in spezielle Berufsfachschulen, in der Fachoberschule oder auch in die gymnasiale Oberstufe führt.

2.3.3 Gymnasium: Das in der Regel neunjährige Gymnasium, das im Jahr 2002/2003 von rund 2,3 Millionen Schülerinnen und Schüler besucht wurde, ermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung. Die gymnasiale Oberstufe umfasst in der Regel die Klassen 11-l3 ( in einigen Bundesländern, die Klassen 11 und 12 ). Das Gymnasium stellt den schnellsten Weg zum Abitur dar und ermöglicht den direkten Zugang zu allen Arten von Berufsausbildungen, Fachhochschul- oder Hochschulstudien.
Die Abiturprüfung bildet den Abschluss der Oberstufe. Sie umfasst mindestens 4 und höchstens 5 Prüfungsfächer. Mit der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung wird das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife nach 13 bzw. 12 Jahren erworben. Das Zeugnis berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an den Hochschulen.

2.3.4 Gesamtschule: Die Gesamtschule ist die am meisten diskutierte Schulform in Deutschland-rund 555.000 Schülerinnen und Schüler haben 2002/2003 diese Schulform gewählt. Diese Schulform umfasst die 3 sonst getrennten Schulen der Sekundarstufe I zusammen und bietet die Abschlüsse der Haupt- und Realschule. Falls die Gesamtschule auch über eine gymnasiale Oberstufe verfügt, so kann an ihr auch das Abitur erworben werden.
Der Position der Gesamtschulgegner, dass gute Schüler von schlechteren "nach unten gezogen werden", steht die Tatsache gegenüber, dass das mehrgliedrige Schulsystem weltweit und auch in den Industrienationen eher eine Ausnahme darstellt.
Generell lassen sich die Gesamtschulen in zwei Typen unterscheiden: Einerseits die integrierten Gesamtschulen, die alle Bildungsgänge in einer Schule enthalten und die kooperative Gesamtschulen, die zwar alle Bildungsgänge in einer Schule zusammenfassen, innerhalb dieser jedoch differenzieren. Die erste Gesamtschule wurde 1968 in West-Berlin als Versuchsschule gegründet. Heute existieren bundesweit über 800 integrierte Gesamtschulen. Eine eindeutige Feststellung der Leistungsfähigkeit von Gesamtschulen war bisher nicht möglich, da, wie die PISA-Studie zeigte, die Leistungsunterschiede innerhalb bestimmter Schulformen deutlicher größer sind als zwischen ihnen. Sie ist heute jedoch zunehmend mit dem Problem des Konkurrenzverhältnisses zu herkömmlichen Schulformen konfrontiert, was dazu führt, dass vor allem die besseren Grundschulabgänger die Schulformen Realschule und Gymnasium den Gesamtschulen vorziehen und somit eine Verzerrung des Leistungsvermögens nach unten eintritt - dies wird auch als Creaming-Effekt bezeichnet. Gerade in manchen finanzschwächeren Kommunen sind Gesamtschulen willkommen, da sie aufgrund der Verschmelzung und Auflösung anderer Schulformen zu Gunsten einer großen mehrzügigen Einrichtung Geld einsparen.

Ein recht neu eingeführte Gesamtschulkonzept möchte dem Wandel der Gesellschaft Rechnung tragen.

Gemeinschaftsschule steht für verschiedene Formen längeren gemeinsamen Lernens. Das Grundprinzip ist die flexible Kooperation verschiedener Schularten bis hin zur vollständigen Zusammenführung zu einer Schulart mit dem Ziel einer längeren gemeinsamen Schulzeit (bis zur 8. oder bis zur 10. Klasse). Damit soll eine höhere Durchlässigkeit im Bildungssystem und eine effektivere Integration von Migrantenkindern erreicht werden.

Der Unterschied zur Gesamtschule besteht hauptsächlich darin, dass im Gemeinschaftsschulkonzept die einzelnen Schulen vor Ort sich – abgestimmt auf die jeweilige lokale Situation – schrittweise verändern und selbstbestimmt agieren können. Zudem wird eine Eingruppierung in A-, B- oder C-Kurse vermieden und viel mit Methoden des offenen Unterrichts gearbeitet, um die Heterogenität der Schülerschaft zu nutzen



2.4. Sekundarbereich II: Die Sekundarstufe II bezeichnet die so genannte Oberstufe. Zu ihr gehört das Berufsbildungssystem, bestehend aus dem dualen System von Berufsausbildung und Berufsschule, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule, Fachschule, Fachoberschule und des beruflichen Gymnasiums, sowie die gymnasiale Oberstufe. Da viele Abiturienten eine Berufsausbildung anstreben, durchlaufen diese den Sekundarbereich II im Grunde zweifach.

2.4.1 Gymnasiale Oberstufe: Die Gymnasiale Oberstufe beginnt mit der 11. (im achtjährigen Gymnasium mit der 10.) Klasse und umfasst drei Jahre: eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. In Sachsen und Thüringen, wo das Gymnasium generell nur bis zur Klassenstufe 12 geht, besteht die Sekundarstufe II/Oberstufe nur aus der 11. und 12. Klasse, es gibt keine Einführungsphase (mit Ausnahme der beruflichen Gymnasien).Die gymnasiale Oberstufe ist geprägt von einem Kurssystem, in welchem Schüler ihre bevorzugten Fächer wählen und Schwerpunkte setzen können, wobei dieses gezielt auf eine akademische Ausbildung vorbereiten soll. Für die Oberstufe der Gesamtschule gelten die gleichen Bestimmungen wie in anderen Schulen mit Sekundarbereich II, die zum Abitur führen. Daher ist das Abitur von Gesamtschulen mit dem von Gymnasium gleichwertig. Fast alle Bundesländer reformieren ihr Oberstufensystem zurzeit in Richtung einer stärkeren Grundbildung und weniger Spezialisierung. Deutsch, Mathematik und Englisch bzw. eine weitergeführte Fremdsprache werden vielfach wieder zu nicht abwählbaren Kern- und obligatorischen Prüfungsfächer.

Seit einiger Zeit gibt es daneben Ansätze zur Umgestaltung der Oberstufe mit einer punktuell stärkeren Berücksichtigung von Kompetenzen für das Berufsleben und Neuerungen im didaktisch-methodischen Bereich. Dies liegt unter anderem an der Tendenz, dass Abiturienten vermehrt Berufsausbildungen oder ein Fachhochschulstudium anstreben.

Sehr umstritten ist die Abiturientenquote. Während Bayern die Zahl der Abiturienten recht klein bei 34,3 % eines Geburtsjahres hält (davon 22,2 % allgemeine Hochschulreife und 12,1 % Fachschulreife im Jahr 2005), führen in anderen Bundesländern über die Hälfte eines Jahrganges zu einer Hochschul- oder Fachhochschulreife. Nordrhein-Westfalen erreicht inzwischen mit 53,4 % den Spitzenwert (davon 32 % allgemeine Hochschulreife und 21,4 % Fachhochschulreife 2005, Zahlen nach Statistisches Bundesamt). Verglichen mit anderen Staaten sind diese Werte noch gering und stellen nach Ansicht mancher Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft in Frage.


2.4.2 Berufliche Schulen: In Deutschland werden neun Formen der beruflichen Schulen unterschieden, die jeweils spezifische Aufgaben erfüllen: das Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundschuljahr, die eigentliche Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule, Berufsaufbauschule, Fachoberschule und das Berufliche Gymnasium sowie die Kollegschulen. Aufgrund der Teilzeitschulpflicht, die in Deutschland bis zum Ende des 18. Lebensjahres besteht, sind alle Jugendliche dazu verpflichtet, bis dahin eine Schule besuchen. Deshalb wurde für diejenigen Schuler, die nach dem Hauptschulabschluss keine Ausbildung begonnen haben, das so genannte Berufsgrundschuljahr (BGJ) eingerichtet, in welchem sie Grundqualifikation eines Berufsfeldes erwerben können. Wurde der Hauptschulabschluss nicht erreicht, so kann die Berufsreife im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) erworben werden. Die klassische Berufsschule ist ein Teil der dualen Ausbildung und bietet eine fachtheoretische und allgemein bildende Begleitung der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausbildungsbetrieb. Daneben gibt es die Berufsschule, in der sowohl Ausbildung des dualen Systems, als auch so genannte Schulberufsausbildungen absolviert werden können. Darauf aufbauend können an der Fachschule spezielle Fortbildung, die etwa zum Meisterbrief führen, besucht werden.

Neben oder auch nach der Berufsausbildung kann die Berufsaufbauschule besucht werden, um die mittlere Reife zu erwerben, die den Übergang zur Fachoberschule (FOS) oder zum beruflichen Gymnasium erlaubt. Der Besuch der Fachoberschule setzt einen mittleren Bildungsabschluss voraus und führt nach einem zweijährigen Vollzeitschulunterricht zur Fachhochschulreife. In einigen Ländern gibt es die Möglichkeit durch den Besuch des FOS13 die fachgebundene Hochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife zu erhalten. In Nordrhein-Westfalen und Bayern gibt es auch Berufsoberschulen, welche je nach gewünschtem Abschluss und Dauer des Schulbesuches, alle Arten der Hochschulzugangsberechtigung verleihen. Der Besuch der BOS setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung, wie auch einen Realschlussabschluss, voraus, welche auch den Schwerpunkt im späteren Besuch des BOS festlegt.

Innerhalb der Berufsschulen nimmt das berufliche Gymnasium eine Sonderstellung ein. Es handelt sich dabei um eine gymnasiale Oberstufe mit beruflichen Schwerpunkten, nach denen sich die Schule dann zum Beispiel Technisches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium, Ernährungswissenschafliches Gymnasium, Biotechnologisches Gymnasium nennt. Diese führt wie alle gymnasialen Oberstufen zur allgemeinen Hochschulreife.

An Kollegschulen wird - ähnlich wie in der gymnasialen Oberstufe mit beruflichem Schwerpunkt - die berufliche Bildung gleichwertig zur allgemeinen Bildung vermittelt. Kollegschulen gibt es für den technischen, den wirtschaftlichen und den sozialen Bereich. Kollegschulen führen zu einem beruflichen Abschluss (zwischen Facharbeiter und Techniker) und zur allgemeinen Hochschulreife.

2.4.3 Duales System: Die meisten Jugendlichen in Deutschland -rund 70% eines Altersjahrgangs- erlernen nach der Beendigung der Schule einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im so genannten dualen System, in dem Theorie und Praxis kombiniert werden.
Die Ausbildungsberufe im dualen System werden in enger Zusammenarbeit von Bund, Ländern und den Sozialpartner festgelegt. Die Inhalte der Ausbildung orientiert sich an den Anforderungen des Arbeitsmarkts und liefern den Jugendlichen eine umfassende fachtheoretische Qualifizierung, die ihnen eine berufliche Mobilität sichert.
Je nach Beruf dauert die Ausbildung zwischen 2 und 3 Jahren. Dieses System wird von den Betrieben (Ausbildungsvergütung) und vom Staat Kosten für die Berufsschule) finanziert.
Das duale System unterscheidet sich von der rein schulischen Ausbildung durch 2 Merkmale: man lernt 3-4 Wochentage im Betrieb und 1-2 Tage in der Berufsschule. Für die Ausbildung im Betrieb ist der Bund zuständig, für den schulischen Bereich das jeweilige Bundesland.
Aufgabe des Berufsschulunterrichts ist es, die betriebliche Ausbildung fachtheoretisch zu fördern und zu ergänzen (Fachunterricht) und die Allgemeinbildung der Jugendlichen zu erweitern. Im Jahre 2002 besuchten 1,8 Millionen Jugendliche diese Schulart. Die berufsausbildende Schule wird auch von Jugendlichen unter 18 Jahren besucht, die ohne Ausbildungsvertrag sind und noch der Teilzeitschulpflicht unterliegen.
Unter den Ausbildungsberufen sind bei den männlichen Jugendlichen folgende Berufe besonders begehrt: Kraftfahrzugmechaniker, Maler und Lackierer, Elektroinstallateur, Tischler und Kaufmann im Einzelhandel. Die jungen Frauen finden folgende Berufe besonders attraktiv: Bürokauffrau, Kauffrau im Einzelhandel, Friseurin, Arzthelferin und Zahnarzthilfe.
Der Abschluss im dualen System ist Grundlage unter anderen für die Weiterbildung zum Meister und die Gründung eines eigenen Handwerkbetriebs.
Neben dem dualen System gibt es noch andere Möglichkeiten sich beruflich zu qualifizieren. Sie können zum Beispiel eine Berufsschule besuchen, die in der Regel als Vollzeitschule betrieben wird. Sie dient mit ihrem dreijährigen Unterricht der Berufsvorbereitung oder auch der Berufsausbildung. Für die Ausbildung im nichtakademischen Berufen wie etwa im Gesundheitsbereich bieten sich besondere Schulen an.

2.5. Teritiärbereich: dieses Bereich besteht aus rund 400 Hochschulen, die in der Regel in öffentlicher Trägerschaft sind. Seit dem Sommersemester 2007 wird das Studium nicht mehr vollständig vom Staat finanziert, Studierende müssen sich mit 500 Euro pro Semester an den Kosten des Studiums beteiligen. Die Einnahmen aus den Studiengebühren werden zu Verbesserung der Qualität des Lernangebotes eingesetzt. Wer die Studiengebühren nicht selbst aufbringen kann, hat Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Es muss erst zwei Jahre nach Abschluss des Studiums zurückbezahlt werden, und nur dann, wenn ein bestimmtes Einkommen erreicht worden ist. Ob man Studiengebühren zahlen kann, hängt also nicht vom Elterneinkommen ab. Niemand wird aus finanziellen Gründen davon abgehalten, ein Studium zu beginnen. Die Gelder kommen in vollem Umfang den Hochschulen zugute: Für eine bessere Ausstattung der Bibliotheken und Laborarbeitsplätze und generell für eine bessere Betreuung der Studierenden durch mehr Hochschullehrer. Studierende profitieren direkt davon - während des Studiums und auch später.
2.5.1 Universitäten: 124 der Hochschulen sind Universitäten, Theologische und Pädagogische Hochschulen, an denen etwa 69 % aller Studierenden in Deutschland ausgebildet werden. Die wesentliche Aufgabe der Hochschulen besteht in der Forschung, dem Schaffen von neuem Wissen, der Lehre, der Vermittlung von Wissen im Studium und der Weiterbildung und dem Verleihen akademischer Grade. Hierzu sind die Hochschulen in verschiedene Fakultäten (Fachbereiche) differenziert, die verwandte Wissenschaften in sich reinigen. Hinzu kommen zahlreiche Verwaltungs- und Serviceeinrichtungen an jeder einzelnen Hochschule.
Derzeit studieren in Deutschland 1,9 Millionen junge Erwachsene. Schätzungen zufolge soll bis 2011 die Zahl auf 2,2 bis 2,4 Millionen Studierende ansteigen. Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist die Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel das Abitur bzw. Fachabitur. Zusätzlich ist seit Mitte der 1990er Jahr auch der Zugang zur Universität mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung möglich. Weitere Zulassungsbedingungen sind von Studiengang zu Studiengang sehr verschieden, wie auch der Aufbau des Studiums selbst. Dieser wird durch Studienordnungen und Prüfungsordnungen geregelt, welche von den Hochschulen festgelegt werden. Auch die Studienabschlüsse, die erworben werden können, hängen vom Studiengang ab. Zu den bekanntesten gehören der Magister, das Diplom, das Staatsexamen, der Bachelor sowie die Abschlüsse des postgradualen Studiums, etwa der Master und der Doktor.

2.5.2 Fachhochschulen: Weitere 202 der Hochschulen sind Fachhochschulen, an denen etwa 29 % ausgebildet werden. Diese vermitteln praxisbezogene Ausbildung vor allem in den Bereichen Ingenieurwesen, Informatik, Wirtschaft, Sozialwesen, Design und Gesundheit, die mit einer Diplomprüfung abschließt. Seit 1998 können auch hier Bachelor- und Master-Studiengänge eingerichtet werden.

2.5.3 Kunsthochschulen: Weitere 53 Hochschulen sind Kunsthochschulen, an denen etwa 20 % ausgebildet werden. Diese ist eine künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule und in Deutschland den Universitäten gleichgestellt. Darunter fallen neben den Kunsthochschulen im engeren Sinn, deren Fachbereiche die bildende Kunst, die visuelle Kommunikation und die Architektur umfassen, ebenso Musikhochschulen, Hochschulen für Schauspielkunst und Filmhochschulen. Der Zugang zum Studium setzt den Nachweis besonderer künstlerischer Fähigkeiten voraus. Ein wesentliches Merkmal des Studiums ist der Einzelunterricht bzw. die Ausbildung in kleinen Gruppen.

2.5.4 Fernuniversität: 1974 wurde die Fernuniversität Hagen als einzige Fernuniversität im deutschsprachigen Raum gegründet. Derzeit sind rund 58.000 Studierende eingeschrieben, 40% davon sind Frauen. Die Studierenden werden in regionalen Studienzentren- einige davon auch im deutschsprachigen Ausland sowie in den mittel- und osteuropäische Staaten- betreut.
Nach US-amerikanischen Vorbild gibt es auch die Möglichkeit an sogenannten "Virtuellen Universitäten" zu studieren. In Deutschland wurden die Projekte in den 90er Jahren vom Staat initiiert. Virtuelle Hochschulen gibt es unter anderem in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern oder Rheinland-Pfalz.
Auch die Fernuniversität Hagen bietet diese virtuelle Studienmöglichkeiten an. Derzeit nehmen 27 000 Studierende der Fernuniversität Hagen an dem E-Learning-Angebot teil.

2.5.5 Zulassung: Der gewaltige Andrang zu den Hochschulen hat trotz aller Ausnahmen dazu geführt, dass für ein Teil der Fächer bundesweite Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) eingeführt werden mussten, da die Studienplatzkapazität nicht ausreicht. In der Regel entscheiden die Durchschnittsnoten des Abiturzeugnisses und die Wartezeit über die Zulassung. Auch die Auswahlgespräche sind sehr wichtig.

2.5.6 Studienfachwahl: Die Wahl des Studienfachs wird wesentlich auch durch Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt beeinflusst. Knapp 1/3 aller Studierenden frequentieren Rechts-, Wissenschaft-, und Sozialwissenschaften ;1/4 Sprach- und Kulturwissenschaft, 1/6
Ingenieurwissenschaften sowie Mathematik die Naturwissenschaften und schließlich Humanmedizin.
Studentinnen bevorzugen vor allem die Fächer der Sprach- und Kulturwissenschaften, während sich Studenten stärker für die technischen Disziplinen und Naturwissenschaften interessieren.

2.5.7 Studiendauer: Das Studium an einer Hochschule ist in einem Studiengang organisiert, dessen inhaltlichen und formalen Ablauf eine Studienordnung regelt.
Die Studiendauer umfasst danach an den Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in der Regel mindestens 4, an den Fachhochschulen mindestens 3 Jahre (Regelstudienzeit).
Gegenwärtig bringt ein Student an der Universität bis zum Abschluss durchschnittlich 12 Semester (6 Jahre); wobei es in der Fachhochschule es knapp 10 Semestern sind. Das ist im internationalen Vergleich lang.

2.5.8 Ausländische Studierende: Die Zahl der ausländischen Studienanfänger an Hochschulen in Deutschland hat sich von 21.700 im Wintersemester 1991/92 auf über 49.000 im Wintersemester 2002/2003 mehr als Doppelt. Im Wintersemester 2002/2003 hatte Deutschland insgesamt rund 224.000 ausländische Studierende.
Die deutschen Hochschulen bieten heute zunehmend Zeugnisse und akademische Grade an, die den internationalen üblichen Strukturen angepasst und weltweit anerkannt sind. Insgesamt gibt es bereits mehr als 1.800 Bachelor- und Master-Studienangebote.
Viele Hochschulen bieten auch spezifisch international ausgerichtete Studiengänge für ausländische und deutsche Bewerbern an. Unterrichtssprache ist in diesen Studiengängen (zumindest teilweise) eine Fremdsprache, meist Englisch.
Um man aus dem Ausland an eine deutsche Hochschule zu gelangen muss man sich an das Akademische Auslandsamt (DAAD) der gewünschten Hochschule wenden. Ausnahmen von der Regel gelten insbesondere für sogenannten „Bildungsinländer“, die in Deutschland ihre Hochschulreife erworben haben, für Staatsangehörige der Europäischen Union oder für Personen, die an einer deutschen Auslandsschule ein deutsches Abitur abgelegt haben und ein Fach mit Zulassungsbeschränkung studieren wollen. Sie wenden sich wie deutsche Staatsangehörige an die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS).
Bei Stipendiaten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes läuft der Antrag über diese Institution. Alle anderen Ausländer bewerben sich direkt beim Akademischen Auslandsamt am Studienort.
Bewerbungsschluss bei der ZVS und bei dem Akademischen Auslandsämtern ist in der Regel der 15.Juli für das kommende Wintersemester und der 15.Januar für das kommende Sommersemester.

2.6 Quartärbereich: Der quartäre Bildungsbereich umfasst alle Formen der Weiterbildung. Lernen ist heute nicht mehr der Berufsausbildung abgeschlossen. Eine weitere berufliche Qualifikation nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung ermöglicht auch der Besuch von Fachschulen und -Akademien. Zahlreiche Erwachsene nehmen an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen teil. Nach einer Umfrage unter den 19- bis 64-jährigen Berufstätigen haben im Jahre 2000 vier von zehn Frauen und Männer an einer Weiterbildung teilgenommen. Das sind 21,4 Millionen Menschen, von denen 14,4 Millionen eine berufliche Weiterbildung absolvieren. Der anteilsmäßig bedeutendste Teil der Weiterbildung ist das informelle Lernen, welcher jedoch schwer zu fassen ist. Ihm gegenüber steht die formale Weiterbildung, welche sich in berufliche, allgemeine und politische Weiterbildung untergliedert. Im Bereich der beruflichen Weiterbildung ist oft auch vom lebenslangen Lernen die Rede. Die üblichen Orte des Weiterbildungssektors sind die Bibliotheken, Volkshochschulen, Bildungszentren der Kirchen, Gewerkschaften und Kammern, private und betriebliche Bildungseinrichtungen, Hochschulen und Abendgymnasien. Ein neuer Trend ist das E-Learning, welcher besonders im Bereich der Weiterbildung immer populärer wird. Generell gewinnt die Weiterbildung in jüngster Zeit stark an Bedeutung, da, um mit dem heutigen gesellschaftlichen Wandel Schritt halten zu können, ein ständiges Fortbilden notwendig ist.

Sonderbereiche: Neben dem System aus Regelschulen in staatlicher Trägerschaft gibt es ein System aus weiteren Schulen und Bildungseinrichtungen, die teils in staatlicher und teils in privater Trägerschaft geführt werden.

2.7.1 Zweiter Bildungsweg: Beim zweiten Bildungsweg ermöglichen besondere Institute und Abendschulen die Weiterbildung Erwachsener und kann bis zur Hochschulreife führen.

2.7.2 Abendschulen: Als Abendschule bezeichnet man eine Einrichtung, die sich auf die Aus- und Weiterbildung von berufstätigen Erwachsenen spezialisiert hat und deren Unterricht überwiegend in den Abendstunden, teilweise auch an Samstagen stattfindet. Dazu zählen unter anderen Abendgymnasium, Abendrealschule, Abendhauptschule sowie die Technikerschule und Einrichtungen zum Erwerb des Meistertitels. Auch die Volkshochschule kann hierher gerechnet werden.

2.7.3 Sonderschulen/Förderschulen: Für Schüler, die aufgrund einer Behinderung eine geringe Aussicht auf Erfolg im allgemein bildenden Schulsystem haben, existieren Sonderschulen, die heute meist als Förderschulen bezeichnet werden. Bereits 1778 wurde eine Anstalt für Taubstumme in Leipzig eingerichtet und um 1900 gab es erste Vorläufer der Förderschulen.
Es gibt Schulen für die verschiedenen Behinderungsarten, jedoch nicht alle sind in jedem Bundesland vertreten und werden auch teilweise unterschiedlich bezeichnet. Allgemeine Förderschule (vormals: Schule für Lernbehinderte) - führt zu einem besonderen Abschluss, der teilweise nicht als Hauptschulabschluss anerkannt wird.
. Schule für Erziehungsschwierige (vormals Schule für Verhaltensgestörte bzw. Schule für Erziehungshilfe) - oft an Jugendhilfeeinrichtungen und Kinderheime angegliedert, führt meist zum Hauptschul- oder Realschulabschluss.
. Schule für individuellen Lebensbewältigung/Schule zur ganzheitlichen Entwicklung (vormals Schule für geistig Behinderte) - soll wesentlich Fertigkeiten zum möglichst selbstständigen Leben vermitteln.
. Schule für Schwerhörige.
. Schule für Gehörlose (vormals: Schule für Hörgeschädigte/Taube) - soll Kommunikationsfähigkeiten fördern und auf weiterführende Schulen vorbereiten.
. Schule für Blinde und Sehbehinderte - soll auf weiterführende Schulen vorbereiten.
. Schule für Körperbehinderte - führt zu einem Abschluss der sich nach dem Grad der Behinderung richtet.
. Schule für Kranke - soll Schüler in stationärer medizinischer Behandlung auf dem Laufenden halten.
. Berufssonderschule - besonders für geistig Behinderte, bildet in der Regel in Hilfsberufen aus (zum Beispiel Küchenhilfe, Gärtnerhilfe und ähnliches).
Die Schulpflicht gilt uneingeschränkt auch für behinderte Kinder und Jugendliche. Sonderschulen wurden 2002-2003 von rund 430.000 Schülerinnen und Schüler besucht. Knapp 55 % wird in Klassen für Lernbehinderte unterrichtet.

Privatschulen: Privatschulen haben im deutschen Bildungswesen eine geringere Bedeutung als in anderen Staaten. Durch Artikel 7 des Grundgesetztes hat der Staat die Aufsicht über das ganze Schulwesen. Zwar garantiert dieser Artikel auch das Recht auf die Gründung von privaten Schulen, jedoch unter Auflagen für die staatliche Anerkennung. Falls Privatschulen zu vergleichbaren Schulabschlüssen führen werden sie als Ersatzschulen anerkannt und erhalten die Kosten für Lehrpersonal, Unterhalt und Verwaltung großenteils vom Staat erstattet. Privatschulen werden meist aus weltanschaulichen oder pädagogischen Beweggründen eingerichtet. Derzeit sind über eine halbe Million Schuler in 2.500 privaten allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen untergebracht, von denen sich der weitaus größte Teil in Kirchlicher Trägerschaft befindet, darunter viele Schulen für Erziehungshilfe, weil diese oft an Kinderheime angegliedert sind. Diesen folgen die Waldorfschulen und Landerziehungsheime, sowie etwa 45 weitere freie Schulen, wie Montessori- Schulen, Jena-Schulen, andere reformpädagogische Schulen oder Alternativschulen.


3. Nachhilfe: Der Nachhilfesektor umfasst alle außerschulischen fachlichen Unterstützungen für Lernende, die die schulischen Leistungen verbessern sollen. Während dies in der Primarstufe meist noch innerfamiliär und besonders zur Vorbereitung von Klassenarbeiten geschieht, nimmt die Verbreitung von bezahlter Nachhilfe mit dem erreichen größerer Klassen zu. Der Nachhilfesektor ist bislang kaum erforscht, jedoch hat Michael Behr in einer 1990 veröffentlichten Studie festgestellt, dass etwa die Hälfte aller Schüler in ihrer Schulzeit zumindest einmal bezahlte Nachhilfe in Anspruch genommen hat. Hierbei ist eine steigende Tendenz feststellbar, was auf eine Motivverschiebung bei der Inanspruchnahme von Nachhilfe zurückzuführen ist. Heute wird die Nachhilfe nicht nur um Leistungsdefizite auszugleichen gegeben, sondern auch um den allgemeinen Notenschnitt anzuheben. Es gibt derzeit 3.000 private Nachhilfeinstitute, die ihre Dienstleistungen auch den Studierenden anbieten.
Lehrpersonal

Lehrer: Alle Lehrer müssen im heutigen Deutschland eine Ausbildung an Hochschulen absolvieren, doch sind die Studiengänge unterschiedlich. Lehrerinnen und Lehrer für Grund- und Hauptschule studieren in der Regel 7 Semester. Ein längeres Studium von ungefähr 9 Semestern wird zum Beispiel für den Unterricht an Realschulen, Sonderschulen, Gymnasien und berufliche Schulen verlangt.

Die wissenschaftliche Ausbildung an der Hochschule endet mit dem Ersten Staatsexamen, einer Prüfung, in der Fachmethoden und Konzepte abgeprüft werden. In der zweiten Phase findet eine praktisch orientierte Ausbildung statt,(in der Regel 2 Jahre) an schulpraktischen Seminaren und den verschiedenen Schularten. Die Eignung des Referendars wird durch das Zweite Staatsexamen nachgewiesen. Es gibt jedoch Überlegungen, die Lehrerausbildung künftig in Form eines Bachelor-Studiums zu gestalten und das eigentliche Lehramtsstudium dann nach Abschluss des Hochschulstudiums aufzubauen.


Der Wechsel in ein anderes Bundesland kann Lehrern Probleme machen, da die Ausbildung wechselseitig teilweise nicht anerkannt wird.

Durch die Bundesbesoldungsordnung sind außerdem noch Fachlehrer ohne Studium und mit Fachhochschulstudium vorgesehen. Diese haben aber kein Lehramtstudium bzw. eine entsprechende Ausbildung absolviert sondern sollen Praxis entstammen (Ingenieure und Handwerks- bzw. Industriemeister) und werden ausschließlich an Berufsschulen eingesetzt.
Ausbilder: In der Ausbildung von Lehrlingen sind in der Regel Ausbildungsleiter, Ausbildungsmeister oder hauptberufliche Ausbilder tätig. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) müssen diese fachlich geeignet sein, was durch eine abgeschlossene Ausbildung in diesem Beruf hinreichend gegeben ist. Zusätzlich wird eine persönliche Eignung verlangt, die sich auf Fähigkeiten im Bereich von Methodik, Didaktik, Recht usw. Erstreckt und die durch eine Prüfung gemäß der Ausbildereignungsordnung (AEVO) nachgewiesen werden kann. Im Handwerk wird die Ausbildereignung hingegen durch eine abgelegte Meisterprüfung nachgewiesen. Neben diesem qualifizierten Personal tragen auch viele andere Angestellte eines Betriebs zur Ausbildung eines Lehrlings bei; diese sind jedoch nicht speziell dafür geschult und haben keine Prüfung darüber abgelegt. Derzeit zeichnet sich in Trend ab, wonach sich die Tätigkeit des Ausbilders vom Vormachen und Kontrollieren weg bewegt, hin zu einer beratenden Tätigkeit für den Auszubildenden.

4. Kritik:
PISA
Seit dem Jahr 2000 wird im dreijährigen Zyklus in den meisten Mitgliedsstaaten der OECD sowie einer zunehmenden Anzahl von Partnerstaaten das "Programme for International Student Assessment" (PISA) durchgeführt. Und zwar von der OECD, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit Sitz in Paris. Ziel dieses Programms ist es, die alltagsrelevanten Kenntnisse und Fähigkeiten 15-jähriger Schülerinnen und Schüler zu messen.

PISA besteht aus der Studie PISA-I (für International) sowie einigen Erweiterungsstudien - in und für Deutschland PISA-E (für Erweiterung) genannt. PISA ist also mehr als nur "die" eine Studie, es sind mehrere.

Jede PISA(-I)-Studie umfasst drei Bereiche: Lesekompetenz, Mathematik und Naturwissenschaften. Bei jedem Durchgang wird ein Bereich vertieft untersucht. 2000 war es die Lesekompetenz, 2003 die Mathematik - und 2006 werden es die Naturwissenschaften sein. Dieser Zyklus soll alle neun Jahre wiederholt werden.