Deutschland
verfügt über eines der besten Schulsysteme der Welt. Traditionell hat
schulische Bildung und Ausbildung in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert
in der Gesellschaft.
Die meisten Schulabgänger in Deutschland verfügen über einen mittleren
Schulabschluss bzw. einen Realschulabschluss.
Direkt dahinter liegen die Hauptschulabschlüsse
oder auch die allgemeine
Hochschulreife. Trotz der allgemeinen, zehnjährigen Schulpflicht und
dem sehr differenzierten Bildungssystem
in Deutschland verließen im Jahr 2008 aber über 7% der Schüler die
Schule ohne Abschluss – das sind etwa 64.918 Schülerinnen und Schüler. Dabei
weisen die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hamburg und
Sachsen-Anhalt eine sehr viel höhere Quote auf als zum Beispiel
Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
Der stetige Anstieg von Schulabgängern ohne Abschluss ist auf Wandel von
gesellschaftlichen Werten zurückzuführen. Eltern haben immer weniger Einfluss
auf ihre Kinder. Einerseits dadurch, dass sie durch Arbeitslosigkeit und
schlechter Bildung kaum Vorbild ihrer Kinder sein können, andererseits, dass
sich gesellschaftliche Werte verlagern.
Die Politik möchte dem entgegenwirken und führte im Norden Deutschlands ab
2007 und jetzt auch in südlicheren Bundesländern ein neues Schulkonzepte im
Sekundabereich I ein, das Gemeinschaftsschulkonzept.
Ein Markenhandy oder Designerkleidung zu tragen hat bei vielen Jugendlichen einen höheren Stellenwert, als
einen guten Schulabschluss zu erreichen.
Dieser Trugschluss rächt sich im weiteren Leben, da der Arbeitsmarkt in
Deutschland nur sehr gut ausgebildete Menschen benötigt.
Nachfolgend möchte ich das mehrstufige Bildungssystem in der Bundesrepublik
vorstellen.
Gliederung des deutschen Schulsystems
Das Bildungssystem in Deutschland ist in vier bzw. fünf Stufen gegliedert; die ersten drei davon bilden
das Deutsche Schulsystem:
1. Primarbereich:
Grundschule
2. Sekundarbereich
I : Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule
3. Sekundarbereich
II: Gymnasiale Oberstufe oder berufsbildende
Schule
4. Tertiärbereich:
Hochschulen, Berufsakademien, Fachakademien und Fachschulen
5. Quartärbereich:
Private und berufliche Weiterbildung nach der Berufsausbildung

Sowohl die Primarstufe als auch die Sekundarstufe I müssen
von allen deutschen Bundesbürgern durchlaufen werden. Sie bilden die sogenannte
Schulpflicht. Die nachfolgenden Stufen stellen Optionen zur weiteren
Qualifikation dar. Außerdem besteht in Deutschland die Möglichkeit, vor der
Primarstufe einen Kindergarten zu besuchen oder eine andere Form der Frühkindlichen
Bildung zu genießen.
In der Bundesrepublik gibt es kein einheitliches
Schulgesetz. Das Grundgesetz regelt in Artikel 5 und 7 nur allgemeine
Grundsatzfragen wie die staatliche Schulaufsicht, die Garantie der
Privatschulfreiheit und den Religionsunterricht. Für die weitere Organisation
und Gestaltung sind allein die einzelnen, teilweise voneinander abweichenden
Schulgesetze der Bundesrepublik maßgebend. Um ein Mindestmaß einer Einheitlichkeit zu sichern, haben sich die
Kulturminister der Bundesländer 1948 zur Ständigen Konferenz der Kulturminister
zusammengeschlossen, deren Beschlüsse nur einen empfehlenden Charakter haben.
Die Schulpflicht beginnt nach Vollendung des sechsten Lebensjahrs. Nach der
Regelung der Länder müssen Kinder und Jugendliche mindestens 12 Jahre die
Schule besuchen, unter bestimmten Voraussetzungen können auch Volljährige, die
sich in der Berufsausbildung befinden, schulpflichtig sein. Jugendliche, die
nach 9 Schuljahren nicht (mehr) in eine Vollzeitschule gehen, müssen die
Berufsschule besuchen.
Der Besuch der öffentlichen allgemeinen Schulen ist kostenlos. Die Lernmittel
werden den Schülerinnen und Schülern zum Teil kostenlos überlassen, teils
ausgeliehen. In einigen Bundesländern müssen die Eltern für die Beschaffung der
Lernmittel bezahlen.
Geschichtlicher Abriss des deutschen Schulsystems
Die ersten Schulen auf deutschem Boden waren mittelalterliche Lateinschulen. Im
Spätmittelalter, dank der Reformation, entstanden die ersten deutschsprachigen
Schulen. So entstanden in den Städten neben den größeren Dom- und
Klosterschulen an städtischen Pfarrkirchen Schulen, deutsche Schreibschulen in
Verantwortung der Kommunen, sogenannte Winkelschulen für bürgerliche Kinder
sowie Buchhaltungsschulen. Im
evangelischen Schulwesen galt es, den Kindern das Lesen der Bibel beizubringen.
Spezielle Standesschulen kamen auf, etwa als Ritterakademien. Erst ab dem 18.
Jahrhundert erfassten die Schulen zunehmend alle Kinder in Stadt und Land,
wobei auch Berufsschulen (gewerbliche Sonntagsschulen und gewerbliche
Fortbildungsschulen) vorkamen.
Der wichtigste Meilenstein in der Entwicklung des Schulwesens war die
allgemeine Schulpflicht. Nach einigen kleineren Territorien wurde sie zwar für
ganz Preußen 1763 gesetzlich eingeführt, aber nur langsam in den Volksschulen
durchgesetzt. In den deutschen Universitäten und in den höheren Schulen wurden
etwa seit 1800 neuhumanistische Reformen eingeleitet. Daneben entstanden
Mittel- bzw. Realschulen die zur Mittleren Reife führten. Auch die ersten
Technischen Hochschulen (Technische Universität Braunschweig 1745, Universität
Karlsruhe, RWTH Aachen) wurden gegründet.
In der Weimarer Republik wurde mit der Reichsschulkonferenz 1920 die
obligatorische vierklassige Grundschule innerhalb der Volkschule eingeführt.
Diese Form des Bildungssystems blieb im Dritten Reich trotz ideologischer
Einflussnahme bis 1945 weitgehend erhalten.
1949 wurde im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland den Bundesländern
die Bildungshoheit im Kulturföderalismus bestätigt. Zu Anfang waren sie
vorsichtig bemüht, das regional noch sehr unterschiedliche Schulsystem
einheitlicher zu gestalten. Dagegen wurde das Bildungssystem der DDR von 1949-1990
strikt zentralistisch und auf der ideologischen Grundlage des
Marxismus-Leninismus geregelt.
Intensive Reformdiskussionen ließen unter anderem den Deutschen Bildungsrat
entstehen, dessen Struktur für das deutsche Bildungs- und Erziehungswesen
maßgebend wurde. Die Bund-Länder-Kommission für Bildungs- und
Forschungsförderung legte 1973 den ersten Bildungsbericht vor, auf dessen
Grundlage der Auf- und Ausbau des Bildungswesens stattfinden sollte. Er ging
aber schon bei der Verabschiedung im parteipolitischen Streit vor allem um die
Gesamtschule unter. Bei der Integration der neuen ostdeutschen Bundesländer
nach 1990 wurden die westdeutschen Strukturen weitgehend auf den Osten
übertragen. Erst Ende der 1990er Jahre rückte das Thema der Bildung wieder in
den Vordergrund, was vor allem auf schlechte Ergebnisse in internationalen
Vergleichsstudien (zum Beispiel PISA) zurückzuführen ist.
Struktur
. Elementarstufe: In Deutschland besuchen die Kinder ab drei Jahren den
Kindergarten (Elementarstufe). Der Besuch ist freiwillig.
. Primarbereich: Umfasst die ersten vier Schuljahre in der Grundschule (oder
bereits in der Förderschule). In einigen Ländern gibt es auch eine sechsjährige
Grundschule oder eine schulartunabhängige Orientierungsstufe in der 5. und 6.
Klasse, die bereits zur Sekundarstufe I zählen.
. Sekundabereich I: Führt zum Haupt- oder Realschulabschluss oder zur
Voraussetzung in die gymnasiale Oberstufe und ist in Haupt-, Realschule und
Gymnasium gegliedert oder in einer Gesamtschule integriert.
. Sekundabereich II: Beginnt nach dem Sekundarbereich I als gymnasiale
Oberstufe oder als berufsbildende Schule. Im verkürzten Gymnasium (G8) gilt die
10. Klasse bereits als Teil der Sekundarstufe II.
. Tertiabereich: Beginnt nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und
ist in Hochschulen und Berufsakademien angesiedelt.
. Quartärbereich: Tritt in Form von privater und beruflicher Weiterbildung nach
der Berufsausbildung in Erscheinung.
2.1 Elementarstufe
Kindergarten: Seit dem 1.August 1996 hat jedes drei- bis sechsjährige Kind
einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Kindergärten haben den
Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab drei Jahre bis zum
Schuleintritt. Für den Besuch des Kindergartens werden Elternbeiträge erhoben,
deren Höhe in der Regel am Einkommen der Eltern orientiert ist.
In der Regel besuchen die Kinder den Kindergarten nur vormittags. Nur in
wenigen Bundesländern, meist in den neuen, gibt es Einrichtungen mit einer
Ganztagsbetreuung. In allen Bundesländern gibt es Krippen, in denen Säuglinge
und Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr betreut werden. In einigen
Bundesländern gibt es zwischen Kindergarten und Schule noch zwei weitere
Institutionen: die Vorklassen für schulreife, aber noch nicht schulpflichtige
Kinder und die Schulgärten für schulpflichtige, aber noch nicht schulreife
Kinder.
2.2 Primarstufe
Grundschule: In der Regel kommen die Kinder im Alter von sechs Jahren in der
Grundschule. Sie umfasst im Allgemeinen vier Jahren, in Berlin und Brandenburg
sechs Jahre. Auch hier gibt es einige Gymnasien mit 5. Klassen und Schulsuche
mit so genannten "Schnellläuferklassen". In den meisten Ländern erhalten
die Kinder in den beiden ersten Schuljahren keine Zensuren, sondern eine
Leistungsbewertung in Form eines Berichts. Lerndefizite sollen durch
Fördermaßnahmen, nicht durch Wiederholung des ganzen Schuljahres kompensiert
werden. Daneben ist die Grundschule die erste pflichtmäßige
Sozialisationsinstanz außerhalb der Familie. Der Unterricht konzentriert sich
auf Deutsch und Mathematik und wird durch weitere Lernbereiche ergänzt wie:
Sachkunde, Musik und Religionsunterricht. Es gibt noch kein Schulfachprinzip,
jeder Lehrer kann im Prinzip alles unterrichten. Im Jahr 2002-2003 besuchten
3.1 Millionen Kinder eine Grundschule. Seit 1997 sinkt die Zahl der
Schülerinnen und Schüler. Dieser Trend wird mindestens bis 2015 anhalten.
2.3 Sekundabereich I: Nach den gemeinsamen Jahren in der Grundschule wechseln
die Schülerinnen und Schüler in eine andere allgemein bildende Schule im
Sekundabereich I. Die Klassen 5 und 6 sind eine Phase besonderer Orientierung
für den weiteren Bildungsgang mit seinen fachlichen Schwerpunkten. Die Entscheidung
darüber, welche der weiterführenden Schularten nach der Grundschule besucht
wird, orientiert sich nach den schulischen Leistungen des Kindes bzw. nach der Empfehlungen der Grundschule, sowie an dem
Wunsch der Eltern.
2.3.1 Hauptschule: Rund 1,1 Millionen Kinder besuchten 2002/2003 im Anschluss
an die Grundschule die Hauptschule. Sie vermittelt ihren Schülerinnen und
Schüler eine grundlegende allgemeine Bildung einschließlich künstlerischer und
politischer Bildung, sowie Körpererziehung. Nach dem Abschluss der Hauptschule
können die Schüler weiterhin eine duale Berufsausbildung unternehmen, die ihnen
den Weg zu vielen Ausbildungsberufen in Handwerk und Industrie öffnet.
2.3.2 Realschule: Die Realschule steht zwischen Hauptschule und Gymnasium. Im
Jahre 2002/2003 besuchten rund 1,3 Millionen Kinder diese Schulform. Sie
umfasst eine weitere allgemeine Bildung. Sie umfasst in der Regel sechs Jahre
5.-l0. Klasse und führt zu einem mittleren Schulabschluss, der weiterhin zum
Eintritt in spezielle Berufsfachschulen, in der Fachoberschule oder auch in die
gymnasiale Oberstufe führt.
2.3.3 Gymnasium: Das in der Regel neunjährige Gymnasium, das im Jahr 2002/2003
von rund 2,3 Millionen Schülerinnen und Schüler besucht wurde, ermittelt eine
vertiefte allgemeine Bildung. Die gymnasiale Oberstufe umfasst in der Regel die
Klassen 11-l3 ( in einigen Bundesländern, die Klassen 11 und 12 ). Das
Gymnasium stellt den schnellsten Weg zum Abitur dar und ermöglicht den direkten
Zugang zu allen Arten von Berufsausbildungen, Fachhochschul- oder
Hochschulstudien.
Die Abiturprüfung bildet den Abschluss der Oberstufe. Sie umfasst mindestens 4
und höchstens 5 Prüfungsfächer. Mit der schriftlichen und mündlichen
Abiturprüfung wird das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife nach 13 bzw. 12
Jahren erworben. Das Zeugnis berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an den
Hochschulen.
2.3.4 Gesamtschule: Die Gesamtschule ist die am meisten diskutierte Schulform
in Deutschland-rund 555.000 Schülerinnen und Schüler haben 2002/2003 diese
Schulform gewählt. Diese Schulform umfasst die 3 sonst getrennten Schulen der
Sekundarstufe I zusammen und bietet die Abschlüsse der Haupt- und Realschule.
Falls die Gesamtschule auch über eine gymnasiale Oberstufe verfügt, so kann an
ihr auch das Abitur erworben werden.
Der Position der Gesamtschulgegner, dass gute Schüler von schlechteren
"nach unten gezogen werden", steht die Tatsache gegenüber, dass das
mehrgliedrige Schulsystem weltweit und auch in den Industrienationen eher eine
Ausnahme darstellt.
Generell lassen sich die Gesamtschulen in zwei Typen unterscheiden: Einerseits
die integrierten Gesamtschulen, die alle Bildungsgänge in einer Schule
enthalten und die kooperative Gesamtschulen, die zwar alle Bildungsgänge in
einer Schule zusammenfassen, innerhalb dieser jedoch differenzieren. Die erste
Gesamtschule wurde 1968 in West-Berlin als Versuchsschule gegründet. Heute
existieren bundesweit über 800 integrierte Gesamtschulen. Eine eindeutige
Feststellung der Leistungsfähigkeit von Gesamtschulen war bisher nicht möglich,
da, wie die PISA-Studie zeigte, die Leistungsunterschiede innerhalb bestimmter
Schulformen deutlicher größer sind als zwischen ihnen. Sie ist heute jedoch
zunehmend mit dem Problem des Konkurrenzverhältnisses zu herkömmlichen Schulformen
konfrontiert, was dazu führt, dass vor allem die besseren Grundschulabgänger
die Schulformen Realschule und Gymnasium den Gesamtschulen vorziehen und somit
eine Verzerrung des Leistungsvermögens nach unten eintritt - dies wird auch als
Creaming-Effekt bezeichnet. Gerade in manchen
finanzschwächeren Kommunen sind Gesamtschulen willkommen, da sie aufgrund der
Verschmelzung und Auflösung anderer Schulformen zu Gunsten einer großen
mehrzügigen Einrichtung Geld einsparen.
Ein recht neu eingeführte Gesamtschulkonzept möchte dem Wandel der
Gesellschaft Rechnung tragen.
Gemeinschaftsschule steht für verschiedene Formen längeren gemeinsamen
Lernens. Das Grundprinzip ist die flexible Kooperation verschiedener Schularten
bis hin zur vollständigen Zusammenführung zu einer Schulart mit dem Ziel einer
längeren gemeinsamen Schulzeit (bis zur 8. oder bis zur 10. Klasse). Damit soll
eine höhere Durchlässigkeit im Bildungssystem
und eine effektivere Integration von Migrantenkindern
erreicht werden.
Der Unterschied zur Gesamtschule besteht hauptsächlich darin, dass im
Gemeinschaftsschulkonzept die einzelnen Schulen vor Ort sich – abgestimmt auf
die jeweilige lokale Situation – schrittweise verändern und selbstbestimmt
agieren können. Zudem wird eine Eingruppierung in A-, B- oder C-Kurse vermieden
und viel mit Methoden des offenen Unterrichts gearbeitet, um die Heterogenität der Schülerschaft zu nutzen
2.4. Sekundarbereich II: Die Sekundarstufe II bezeichnet die so genannte
Oberstufe. Zu ihr gehört das Berufsbildungssystem,
bestehend aus dem dualen System von Berufsausbildung und Berufsschule,
Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule, Fachschule, Fachoberschule und des
beruflichen Gymnasiums, sowie die gymnasiale Oberstufe. Da viele Abiturienten
eine Berufsausbildung anstreben, durchlaufen diese den Sekundarbereich II im
Grunde zweifach.
2.4.1 Gymnasiale Oberstufe: Die Gymnasiale Oberstufe beginnt mit der 11. (im
achtjährigen Gymnasium mit der 10.) Klasse und umfasst drei Jahre: eine
einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. In
Sachsen und Thüringen, wo das Gymnasium generell nur bis zur Klassenstufe 12
geht, besteht die Sekundarstufe II/Oberstufe nur aus der 11. und 12. Klasse, es
gibt keine Einführungsphase (mit Ausnahme der beruflichen Gymnasien).Die
gymnasiale Oberstufe ist geprägt von einem Kurssystem, in welchem Schüler ihre
bevorzugten Fächer wählen und Schwerpunkte setzen können, wobei dieses gezielt
auf eine akademische Ausbildung vorbereiten soll. Für die Oberstufe der
Gesamtschule gelten die gleichen Bestimmungen wie in anderen Schulen mit Sekundarbereich
II, die zum Abitur führen. Daher ist das Abitur von Gesamtschulen mit dem von
Gymnasium gleichwertig. Fast alle Bundesländer reformieren ihr Oberstufensystem
zurzeit in Richtung einer stärkeren Grundbildung und weniger Spezialisierung.
Deutsch, Mathematik und Englisch bzw. eine weitergeführte Fremdsprache werden
vielfach wieder zu nicht abwählbaren Kern- und obligatorischen Prüfungsfächer.
Seit einiger Zeit gibt es daneben Ansätze zur Umgestaltung der Oberstufe mit
einer punktuell stärkeren Berücksichtigung von Kompetenzen für das Berufsleben
und Neuerungen im didaktisch-methodischen Bereich. Dies liegt unter anderem an
der Tendenz, dass Abiturienten vermehrt Berufsausbildungen oder ein
Fachhochschulstudium anstreben.
Sehr umstritten ist die Abiturientenquote. Während Bayern die Zahl der
Abiturienten recht klein bei 34,3 % eines Geburtsjahres hält (davon 22,2 %
allgemeine Hochschulreife und 12,1 % Fachschulreife im Jahr 2005), führen in
anderen Bundesländern über die Hälfte eines Jahrganges zu einer Hochschul- oder
Fachhochschulreife. Nordrhein-Westfalen erreicht inzwischen mit 53,4 % den
Spitzenwert (davon 32 % allgemeine Hochschulreife und 21,4 % Fachhochschulreife
2005, Zahlen nach Statistisches Bundesamt). Verglichen mit anderen Staaten sind
diese Werte noch gering und stellen nach Ansicht mancher Zukunftsfähigkeit der
deutschen Wirtschaft und Gesellschaft in Frage.
2.4.2 Berufliche Schulen: In Deutschland werden neun Formen der beruflichen
Schulen unterschieden, die jeweils spezifische Aufgaben erfüllen: das
Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundschuljahr, die eigentliche Berufsschule,
Berufsfachschule, Fachschule, Berufsaufbauschule, Fachoberschule und das
Berufliche Gymnasium sowie die Kollegschulen. Aufgrund der
Teilzeitschulpflicht, die in Deutschland bis zum Ende des 18. Lebensjahres
besteht, sind alle Jugendliche dazu verpflichtet, bis
dahin eine Schule besuchen. Deshalb wurde für diejenigen Schuler, die nach dem
Hauptschulabschluss keine Ausbildung begonnen haben, das so genannte Berufsgrundschuljahr
(BGJ) eingerichtet, in welchem sie Grundqualifikation eines Berufsfeldes
erwerben können. Wurde der Hauptschulabschluss nicht erreicht, so kann die
Berufsreife im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) erworben werden. Die klassische
Berufsschule ist ein Teil der dualen Ausbildung und bietet eine
fachtheoretische und allgemein bildende Begleitung der Ausbildung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf im Ausbildungsbetrieb. Daneben gibt es die
Berufsschule, in der sowohl Ausbildung des dualen Systems, als auch so genannte
Schulberufsausbildungen absolviert werden können. Darauf aufbauend können an
der Fachschule spezielle Fortbildung, die etwa zum Meisterbrief führen, besucht
werden.
Neben oder auch nach der Berufsausbildung kann die Berufsaufbauschule besucht
werden, um die mittlere Reife zu erwerben, die den Übergang zur Fachoberschule
(FOS) oder zum beruflichen Gymnasium erlaubt. Der Besuch der Fachoberschule
setzt einen mittleren Bildungsabschluss voraus und führt nach einem
zweijährigen Vollzeitschulunterricht zur Fachhochschulreife. In einigen Ländern
gibt es die Möglichkeit durch den Besuch des FOS13 die fachgebundene
Hochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife zu erhalten. In
Nordrhein-Westfalen und Bayern gibt es auch Berufsoberschulen, welche je nach
gewünschtem Abschluss und Dauer des Schulbesuches, alle Arten der
Hochschulzugangsberechtigung verleihen.
Der Besuch der BOS setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung, wie auch einen
Realschlussabschluss, voraus, welche auch den Schwerpunkt im späteren Besuch
des BOS festlegt.
Innerhalb der Berufsschulen nimmt das berufliche Gymnasium eine Sonderstellung
ein. Es handelt sich dabei um eine gymnasiale Oberstufe mit beruflichen
Schwerpunkten, nach denen sich die Schule dann zum Beispiel Technisches
Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium, Ernährungswissenschafliches
Gymnasium, Biotechnologisches Gymnasium nennt. Diese führt wie alle gymnasialen
Oberstufen zur allgemeinen Hochschulreife.
An Kollegschulen wird - ähnlich wie in der gymnasialen Oberstufe mit
beruflichem Schwerpunkt - die berufliche Bildung gleichwertig zur allgemeinen
Bildung vermittelt. Kollegschulen gibt es für den
technischen, den wirtschaftlichen und den sozialen Bereich. Kollegschulen
führen zu einem beruflichen Abschluss (zwischen Facharbeiter und Techniker) und
zur allgemeinen Hochschulreife.
2.4.3 Duales System: Die meisten Jugendlichen in Deutschland -rund 70% eines
Altersjahrgangs- erlernen nach der Beendigung der Schule einen staatlich
anerkannten Ausbildungsberuf im so genannten dualen System, in dem Theorie und
Praxis kombiniert werden.
Die Ausbildungsberufe im dualen System werden in enger Zusammenarbeit von Bund,
Ländern und den Sozialpartner festgelegt. Die Inhalte der Ausbildung orientiert
sich an den Anforderungen des Arbeitsmarkts und liefern den Jugendlichen eine
umfassende fachtheoretische Qualifizierung, die ihnen eine berufliche Mobilität
sichert.
Je nach Beruf dauert die Ausbildung zwischen 2 und 3 Jahren. Dieses System wird
von den Betrieben (Ausbildungsvergütung) und vom Staat
Kosten für die Berufsschule) finanziert.
Das duale System unterscheidet sich von der rein schulischen Ausbildung durch 2
Merkmale: man lernt 3-4 Wochentage im Betrieb und 1-2 Tage in der Berufsschule.
Für die Ausbildung im Betrieb ist der Bund zuständig, für den schulischen
Bereich das jeweilige Bundesland.
Aufgabe des Berufsschulunterrichts ist es, die betriebliche Ausbildung
fachtheoretisch zu fördern und zu ergänzen (Fachunterricht) und die
Allgemeinbildung der Jugendlichen zu erweitern. Im Jahre 2002 besuchten 1,8
Millionen Jugendliche diese Schulart. Die berufsausbildende Schule wird auch
von Jugendlichen unter 18 Jahren besucht, die ohne Ausbildungsvertrag sind und
noch der Teilzeitschulpflicht unterliegen.
Unter den Ausbildungsberufen sind bei den männlichen Jugendlichen folgende
Berufe besonders begehrt: Kraftfahrzugmechaniker, Maler und Lackierer,
Elektroinstallateur, Tischler und Kaufmann im Einzelhandel. Die jungen Frauen
finden folgende Berufe besonders attraktiv: Bürokauffrau, Kauffrau im
Einzelhandel, Friseurin, Arzthelferin und Zahnarzthilfe.
Der Abschluss im dualen System ist Grundlage unter anderen für die
Weiterbildung zum Meister und die Gründung eines eigenen Handwerkbetriebs.
Neben dem dualen System gibt es noch andere Möglichkeiten sich beruflich zu
qualifizieren. Sie können zum Beispiel eine Berufsschule besuchen, die in der
Regel als Vollzeitschule betrieben wird. Sie dient mit ihrem dreijährigen
Unterricht der Berufsvorbereitung oder auch der Berufsausbildung. Für die Ausbildung
im nichtakademischen Berufen wie etwa im Gesundheitsbereich bieten sich
besondere Schulen an.
2.5. Teritiärbereich: dieses Bereich besteht aus rund
400 Hochschulen, die in der Regel in öffentlicher Trägerschaft sind. Seit dem
Sommersemester 2007 wird das Studium nicht mehr vollständig vom Staat
finanziert, Studierende müssen sich mit 500 Euro pro Semester an den Kosten des
Studiums beteiligen. Die Einnahmen aus den Studiengebühren werden zu
Verbesserung der Qualität des Lernangebotes eingesetzt. Wer die Studiengebühren
nicht selbst aufbringen kann, hat Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Es
muss erst zwei Jahre nach Abschluss des Studiums zurückbezahlt werden, und nur
dann, wenn ein bestimmtes Einkommen erreicht worden ist. Ob man Studiengebühren
zahlen kann, hängt also nicht vom Elterneinkommen ab. Niemand wird aus
finanziellen Gründen davon abgehalten, ein Studium zu beginnen. Die Gelder
kommen in vollem Umfang den Hochschulen zugute: Für eine bessere Ausstattung
der Bibliotheken und Laborarbeitsplätze und generell für eine bessere Betreuung
der Studierenden durch mehr Hochschullehrer. Studierende profitieren direkt
davon - während des Studiums und auch später.
2.5.1 Universitäten: 124 der Hochschulen sind Universitäten, Theologische und
Pädagogische Hochschulen, an denen etwa 69 % aller Studierenden in Deutschland
ausgebildet werden. Die wesentliche Aufgabe der Hochschulen besteht in der
Forschung, dem Schaffen von neuem Wissen, der Lehre, der Vermittlung von Wissen
im Studium und der Weiterbildung und dem Verleihen akademischer Grade. Hierzu
sind die Hochschulen in verschiedene Fakultäten (Fachbereiche) differenziert,
die verwandte Wissenschaften in sich reinigen. Hinzu kommen zahlreiche
Verwaltungs- und Serviceeinrichtungen an jeder einzelnen Hochschule.
Derzeit studieren in Deutschland 1,9 Millionen junge Erwachsene. Schätzungen
zufolge soll bis 2011 die Zahl auf 2,2 bis 2,4 Millionen Studierende ansteigen.
Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist die
Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel das Abitur bzw. Fachabitur.
Zusätzlich ist seit Mitte der 1990er Jahr auch der Zugang zur Universität mit
einer abgeschlossenen Berufsausbildung möglich. Weitere Zulassungsbedingungen
sind von Studiengang zu Studiengang sehr verschieden, wie auch der Aufbau des
Studiums selbst. Dieser wird durch Studienordnungen und Prüfungsordnungen
geregelt, welche von den Hochschulen festgelegt werden. Auch die
Studienabschlüsse, die erworben werden können, hängen vom Studiengang ab. Zu
den bekanntesten gehören der Magister, das Diplom, das Staatsexamen, der
Bachelor sowie die Abschlüsse des postgradualen Studiums, etwa der Master und
der Doktor.
2.5.2 Fachhochschulen: Weitere 202 der Hochschulen sind Fachhochschulen, an
denen etwa 29 % ausgebildet werden. Diese vermitteln praxisbezogene Ausbildung
vor allem in den Bereichen Ingenieurwesen, Informatik, Wirtschaft, Sozialwesen,
Design und Gesundheit, die mit einer Diplomprüfung abschließt. Seit 1998 können
auch hier Bachelor- und Master-Studiengänge eingerichtet werden.
2.5.3 Kunsthochschulen: Weitere 53 Hochschulen sind Kunsthochschulen, an denen
etwa 20 % ausgebildet werden. Diese ist eine künstlerische oder
künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule und in Deutschland den Universitäten
gleichgestellt. Darunter fallen neben den Kunsthochschulen im engeren Sinn,
deren Fachbereiche die bildende Kunst, die visuelle Kommunikation und die
Architektur umfassen, ebenso Musikhochschulen, Hochschulen für Schauspielkunst
und Filmhochschulen. Der Zugang zum Studium setzt den Nachweis besonderer
künstlerischer Fähigkeiten voraus. Ein wesentliches Merkmal des Studiums ist
der Einzelunterricht bzw. die Ausbildung in kleinen Gruppen.
2.5.4 Fernuniversität: 1974 wurde die Fernuniversität Hagen als einzige
Fernuniversität im deutschsprachigen Raum gegründet. Derzeit sind rund 58.000
Studierende eingeschrieben, 40% davon sind Frauen. Die Studierenden werden in
regionalen Studienzentren- einige davon auch im deutschsprachigen Ausland sowie
in den mittel- und osteuropäische Staaten- betreut.
Nach US-amerikanischen Vorbild gibt es auch die Möglichkeit an sogenannten
"Virtuellen Universitäten" zu studieren. In Deutschland wurden die
Projekte in den 90er Jahren vom Staat initiiert. Virtuelle Hochschulen gibt es
unter anderem in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern oder
Rheinland-Pfalz.
Auch die Fernuniversität Hagen bietet diese virtuelle
Studienmöglichkeiten an. Derzeit nehmen
27 000 Studierende der Fernuniversität Hagen an dem E-Learning-Angebot
teil.
2.5.5 Zulassung: Der gewaltige Andrang zu den Hochschulen hat trotz aller
Ausnahmen dazu geführt, dass für ein Teil der Fächer bundesweite
Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) eingeführt werden mussten, da die
Studienplatzkapazität nicht ausreicht. In der Regel entscheiden die
Durchschnittsnoten des Abiturzeugnisses und die Wartezeit über die Zulassung.
Auch die Auswahlgespräche sind sehr wichtig.
2.5.6 Studienfachwahl: Die Wahl des Studienfachs wird wesentlich auch durch
Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt beeinflusst. Knapp 1/3 aller Studierenden
frequentieren Rechts-, Wissenschaft-, und Sozialwissenschaften
;1/4 Sprach- und Kulturwissenschaft, 1/6
Ingenieurwissenschaften sowie Mathematik die Naturwissenschaften und
schließlich Humanmedizin.
Studentinnen bevorzugen vor allem die Fächer der Sprach- und
Kulturwissenschaften, während sich Studenten stärker für die technischen
Disziplinen und Naturwissenschaften interessieren.
2.5.7 Studiendauer: Das Studium an einer Hochschule ist in einem Studiengang
organisiert, dessen inhaltlichen und formalen Ablauf eine Studienordnung
regelt.
Die Studiendauer umfasst danach an den Universitäten und gleichgestellten
Hochschulen in der Regel mindestens 4, an den Fachhochschulen mindestens 3
Jahre (Regelstudienzeit).
Gegenwärtig bringt ein Student an der Universität bis zum Abschluss
durchschnittlich 12 Semester (6 Jahre); wobei es in der Fachhochschule es knapp
10 Semestern sind. Das ist im internationalen Vergleich lang.
2.5.8 Ausländische Studierende: Die Zahl der ausländischen Studienanfänger an
Hochschulen in Deutschland hat sich von 21.700 im Wintersemester 1991/92 auf
über 49.000 im Wintersemester 2002/2003 mehr als Doppelt. Im Wintersemester
2002/2003 hatte Deutschland insgesamt rund 224.000 ausländische Studierende.
Die deutschen Hochschulen bieten heute zunehmend Zeugnisse und akademische
Grade an, die den internationalen üblichen Strukturen angepasst und weltweit
anerkannt sind. Insgesamt gibt es bereits mehr als 1.800 Bachelor- und
Master-Studienangebote.
Viele Hochschulen bieten auch spezifisch international ausgerichtete
Studiengänge für ausländische und deutsche Bewerbern an. Unterrichtssprache ist
in diesen Studiengängen (zumindest teilweise) eine Fremdsprache, meist
Englisch.
Um man aus dem Ausland an eine deutsche Hochschule zu gelangen muss man sich an
das Akademische Auslandsamt (DAAD) der gewünschten Hochschule wenden. Ausnahmen
von der Regel gelten insbesondere für sogenannten „Bildungsinländer“, die in
Deutschland ihre Hochschulreife erworben haben, für Staatsangehörige der
Europäischen Union oder für Personen, die an einer deutschen Auslandsschule ein
deutsches Abitur abgelegt haben und ein Fach mit Zulassungsbeschränkung
studieren wollen. Sie wenden sich wie deutsche Staatsangehörige an die
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS).
Bei Stipendiaten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes läuft der Antrag
über diese Institution. Alle anderen Ausländer bewerben sich direkt beim
Akademischen Auslandsamt am Studienort.
Bewerbungsschluss bei der ZVS und bei dem Akademischen
Auslandsämtern ist in der Regel der 15.Juli für das kommende Wintersemester und
der 15.Januar für das kommende Sommersemester.
2.6 Quartärbereich: Der quartäre Bildungsbereich umfasst alle Formen der
Weiterbildung. Lernen ist heute nicht mehr der Berufsausbildung abgeschlossen.
Eine weitere berufliche Qualifikation nach einer bereits erworbenen
Berufsausbildung ermöglicht auch der Besuch von Fachschulen und -Akademien.
Zahlreiche Erwachsene nehmen an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen teil.
Nach einer Umfrage unter den 19- bis 64-jährigen Berufstätigen haben im Jahre
2000 vier von zehn Frauen und Männer an einer Weiterbildung teilgenommen. Das
sind 21,4 Millionen Menschen, von denen 14,4 Millionen eine berufliche
Weiterbildung absolvieren. Der anteilsmäßig bedeutendste Teil der Weiterbildung
ist das informelle Lernen, welcher jedoch schwer zu fassen ist. Ihm gegenüber
steht die formale Weiterbildung, welche sich in berufliche, allgemeine und
politische Weiterbildung untergliedert. Im Bereich der beruflichen
Weiterbildung ist oft auch vom lebenslangen Lernen die Rede. Die üblichen Orte
des Weiterbildungssektors sind die Bibliotheken, Volkshochschulen,
Bildungszentren der Kirchen, Gewerkschaften und Kammern, private und
betriebliche Bildungseinrichtungen, Hochschulen und Abendgymnasien. Ein neuer
Trend ist das E-Learning, welcher besonders im Bereich der Weiterbildung immer
populärer wird. Generell gewinnt die Weiterbildung in jüngster Zeit stark an
Bedeutung, da, um mit dem heutigen gesellschaftlichen Wandel Schritt halten zu
können, ein ständiges Fortbilden notwendig ist.
Sonderbereiche: Neben dem System aus Regelschulen in staatlicher Trägerschaft
gibt es ein System aus weiteren Schulen und Bildungseinrichtungen, die teils in
staatlicher und teils in privater Trägerschaft geführt werden.
2.7.1 Zweiter Bildungsweg: Beim zweiten Bildungsweg ermöglichen besondere
Institute und Abendschulen die Weiterbildung Erwachsener und kann bis zur
Hochschulreife führen.
2.7.2 Abendschulen: Als Abendschule bezeichnet man eine Einrichtung, die sich
auf die Aus- und Weiterbildung von berufstätigen Erwachsenen spezialisiert hat
und deren Unterricht überwiegend in den Abendstunden, teilweise auch an
Samstagen stattfindet. Dazu zählen unter anderen Abendgymnasium,
Abendrealschule, Abendhauptschule sowie die Technikerschule und Einrichtungen
zum Erwerb des Meistertitels. Auch die Volkshochschule kann hierher gerechnet
werden.
2.7.3 Sonderschulen/Förderschulen: Für Schüler, die aufgrund einer Behinderung
eine geringe Aussicht auf Erfolg im allgemein bildenden Schulsystem haben,
existieren Sonderschulen, die heute meist als Förderschulen bezeichnet werden.
Bereits 1778 wurde eine Anstalt für Taubstumme in Leipzig eingerichtet und um
1900 gab es erste Vorläufer der Förderschulen.
Es gibt Schulen für die verschiedenen Behinderungsarten, jedoch nicht alle sind
in jedem Bundesland vertreten und werden auch teilweise unterschiedlich
bezeichnet. Allgemeine Förderschule (vormals: Schule für Lernbehinderte) -
führt zu einem besonderen Abschluss, der teilweise nicht als
Hauptschulabschluss anerkannt wird.
. Schule für Erziehungsschwierige (vormals Schule für Verhaltensgestörte bzw.
Schule für Erziehungshilfe) - oft an Jugendhilfeeinrichtungen und Kinderheime
angegliedert, führt meist zum Hauptschul- oder Realschulabschluss.
. Schule für individuellen Lebensbewältigung/Schule zur ganzheitlichen
Entwicklung (vormals Schule für geistig Behinderte) - soll wesentlich
Fertigkeiten zum möglichst selbstständigen Leben vermitteln.
. Schule für Schwerhörige.
. Schule für Gehörlose (vormals: Schule für Hörgeschädigte/Taube) - soll
Kommunikationsfähigkeiten fördern und auf weiterführende Schulen vorbereiten.
. Schule für Blinde und Sehbehinderte - soll auf weiterführende Schulen vorbereiten.
. Schule für Körperbehinderte - führt zu einem Abschluss der sich nach dem Grad
der Behinderung richtet.
. Schule für Kranke - soll Schüler in stationärer medizinischer Behandlung auf
dem Laufenden halten.
. Berufssonderschule - besonders für geistig Behinderte, bildet in der Regel in
Hilfsberufen aus (zum Beispiel Küchenhilfe, Gärtnerhilfe und ähnliches).
Die Schulpflicht gilt uneingeschränkt auch für behinderte Kinder und
Jugendliche. Sonderschulen wurden 2002-2003 von rund 430.000 Schülerinnen und
Schüler besucht. Knapp 55 % wird in Klassen für Lernbehinderte unterrichtet.
Privatschulen: Privatschulen haben im deutschen Bildungswesen eine geringere
Bedeutung als in anderen Staaten. Durch Artikel 7 des Grundgesetztes hat der
Staat die Aufsicht über das ganze Schulwesen. Zwar garantiert dieser Artikel
auch das Recht auf die Gründung von privaten Schulen, jedoch unter Auflagen für
die staatliche Anerkennung. Falls Privatschulen zu vergleichbaren
Schulabschlüssen führen werden sie als Ersatzschulen anerkannt und erhalten die
Kosten für Lehrpersonal, Unterhalt und Verwaltung großenteils vom Staat
erstattet. Privatschulen werden meist aus weltanschaulichen oder pädagogischen
Beweggründen eingerichtet. Derzeit sind über eine halbe Million Schuler in 2.500
privaten allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen untergebracht, von
denen sich der weitaus größte Teil in Kirchlicher Trägerschaft befindet,
darunter viele Schulen für Erziehungshilfe, weil diese oft an Kinderheime
angegliedert sind. Diesen folgen die Waldorfschulen und Landerziehungsheime,
sowie etwa 45 weitere freie Schulen, wie Montessori- Schulen, Jena-Schulen,
andere reformpädagogische Schulen oder Alternativschulen.
3. Nachhilfe: Der Nachhilfesektor umfasst alle außerschulischen fachlichen Unterstützungen
für Lernende, die die schulischen Leistungen verbessern sollen. Während dies in
der Primarstufe meist noch innerfamiliär und besonders zur Vorbereitung von
Klassenarbeiten geschieht, nimmt die Verbreitung von bezahlter Nachhilfe mit
dem erreichen größerer Klassen zu. Der Nachhilfesektor ist bislang kaum
erforscht, jedoch hat Michael Behr in einer 1990 veröffentlichten Studie
festgestellt, dass etwa die Hälfte aller Schüler in ihrer Schulzeit zumindest
einmal bezahlte Nachhilfe in Anspruch genommen hat. Hierbei ist eine steigende
Tendenz feststellbar, was auf eine Motivverschiebung bei der Inanspruchnahme
von Nachhilfe zurückzuführen ist. Heute wird die Nachhilfe nicht nur um
Leistungsdefizite auszugleichen gegeben, sondern auch um den allgemeinen
Notenschnitt anzuheben. Es gibt derzeit 3.000 private Nachhilfeinstitute, die
ihre Dienstleistungen auch den Studierenden anbieten.
Lehrpersonal
Lehrer: Alle Lehrer müssen im heutigen Deutschland eine Ausbildung an
Hochschulen absolvieren, doch sind die Studiengänge unterschiedlich.
Lehrerinnen und Lehrer für Grund- und Hauptschule studieren in der Regel 7
Semester. Ein längeres Studium von ungefähr 9 Semestern wird zum Beispiel für
den Unterricht an Realschulen, Sonderschulen, Gymnasien und berufliche Schulen
verlangt.
Die wissenschaftliche Ausbildung an der Hochschule endet mit dem Ersten
Staatsexamen, einer Prüfung, in der Fachmethoden und Konzepte abgeprüft werden.
In der zweiten Phase findet eine praktisch orientierte Ausbildung statt,(in der Regel 2 Jahre) an schulpraktischen
Seminaren und den verschiedenen Schularten. Die Eignung des Referendars wird
durch das Zweite Staatsexamen nachgewiesen. Es gibt jedoch Überlegungen, die
Lehrerausbildung künftig in Form eines Bachelor-Studiums zu gestalten und das
eigentliche Lehramtsstudium dann nach Abschluss des Hochschulstudiums
aufzubauen.
Der Wechsel in ein anderes Bundesland kann Lehrern Probleme machen, da die
Ausbildung wechselseitig teilweise nicht anerkannt wird.
Durch die Bundesbesoldungsordnung sind außerdem noch Fachlehrer ohne Studium
und mit Fachhochschulstudium vorgesehen. Diese haben aber kein Lehramtstudium
bzw. eine entsprechende Ausbildung absolviert sondern sollen Praxis entstammen
(Ingenieure und Handwerks- bzw. Industriemeister) und werden ausschließlich an
Berufsschulen eingesetzt.
Ausbilder: In der Ausbildung von Lehrlingen sind in der Regel
Ausbildungsleiter, Ausbildungsmeister oder hauptberufliche Ausbilder tätig.
Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) müssen diese fachlich geeignet sein, was
durch eine abgeschlossene Ausbildung in diesem Beruf hinreichend gegeben ist.
Zusätzlich wird eine persönliche Eignung verlangt, die sich auf Fähigkeiten im Bereich von Methodik, Didaktik,
Recht usw. Erstreckt und die durch eine Prüfung gemäß der
Ausbildereignungsordnung (AEVO) nachgewiesen werden kann. Im Handwerk wird die
Ausbildereignung hingegen durch eine abgelegte Meisterprüfung nachgewiesen.
Neben diesem qualifizierten Personal tragen auch viele andere Angestellte eines
Betriebs zur Ausbildung eines Lehrlings bei; diese sind jedoch nicht speziell
dafür geschult und haben keine Prüfung darüber abgelegt. Derzeit zeichnet sich
in Trend ab, wonach sich die Tätigkeit des Ausbilders vom Vormachen und
Kontrollieren weg bewegt, hin zu einer beratenden Tätigkeit für den
Auszubildenden.
4. Kritik:
PISA
Seit dem Jahr 2000 wird im dreijährigen Zyklus in den meisten Mitgliedsstaaten
der OECD sowie einer zunehmenden Anzahl von Partnerstaaten das "Programme for International Student Assessment" (PISA) durchgeführt.
Und zwar von der OECD, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung mit Sitz in Paris. Ziel dieses Programms ist es, die
alltagsrelevanten Kenntnisse und Fähigkeiten 15-jähriger Schülerinnen und
Schüler zu messen.
PISA besteht aus der Studie PISA-I (für International) sowie einigen
Erweiterungsstudien - in und für Deutschland PISA-E (für Erweiterung) genannt.
PISA ist also mehr als nur "die" eine Studie, es sind mehrere.
Jede PISA(-I)-Studie umfasst drei Bereiche: Lesekompetenz, Mathematik und
Naturwissenschaften. Bei jedem Durchgang wird ein Bereich vertieft untersucht.
2000 war es die Lesekompetenz, 2003 die Mathematik - und 2006 werden es die
Naturwissenschaften sein. Dieser Zyklus soll alle neun Jahre wiederholt werden.
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